Entsorgung von Altgeräten und Batterien
Batteriegesetz - Informationen
Bei vielen E-Zigaretten und Akkuträgern sind Batterien eingebaut. Weiterhin vertreiben wir Akku's und Batterien auch einzeln.
Deswegen sind wir als Händler verpflichtet unsere Kunden auf das Batteriegesetz(BattG), das Sie derzeit unter Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit finden, hinzuweisen.
Gesetzlicher Hinweis zur Altbatterien- Entsorgung
Entsprechend europäischer Gesetzgebung ist es verboten, Akkus, Batterien oder elektrische und elektronische Geräte über den Hausmüll zu entsorgen. Entsorgen Sie die Geräte ausschließlich über eine geeignete Rücknahmestelle bei Ihrer Kommune. Eine Entsorgung im Hausmüll ist laut Batteriegesetz(BattG) ausdrücklich verboten.
Alternativ sind wir als Händler von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet. Unsere Rücknahmeverpflichtung ist beschränkt, auf Altbatterien der Art wie wir diese auch als neue Batterien, Akkus in unserem Angebot führen oder geführt haben. Verbrauchte Batterien dieser Art können Sie uns daher entweder ausreichend frankiert zurücksenden oder direkt an unserem Standort:
CCS GmbH
Finkenstr. 48
94315 Straubing
unentgeltlich abgeben. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.
Entsorgung von Altgeräten
Elektro- und Elektonik- Altgeräte dürfen nicht als Hausmüll entsorgt werden!
Seit dem 24.03.2006 müssen alle Elektro-Altgeräte einer getrennten Sammlung zugeführt werden. Für Privathaushalte ist die Entsorgung bei den kommunalen Sammelstellen kostenfrei. Adressen und Öffnungszeiten Ihrer kommunalen Sammelstellen erfragen Sie bitte von Ihrer Stadt oder Gemeinde. Diese Regelung gilt für alle Elektro- und Elektronikgeräte.